Beim TÜV Service Center haben wir eine Zusammenfassung über alle Vorschriften erhalten die zum Bau eines Anhängers für einspurige Zugfahrzeuge nötig sind.
Dabei wird unterschieden zwischen 2 Gruppen, 1. Fahrrad, Fahrrad mit Hilfsmotor, Leichtmofa, Mofa und 2. Moped, Kleinkraftrad, Leichtkraftrad, Kraftrad. Das bedeutet ein Anhänger für ein Moped muss genauso gebaut sein wie für ein Motorrad. Des Weiteren wird unterschieden zwischen verschiedenen Erstzulassungen, bei neueren EZ werden die Vorschriften immer strenger. Wir listen hier nur die notwendigen Vorschriften für ein Neufahrzeug auf in der Ausführung für Krafträder. Die Auflistung ist Stand Juni 2007 und ohne Gewähr. Im TÜV Service Center erhalten Sie die genauen Vorschriften. Jetzt aber die einzelnen Punkte:
Abmessungen: kleiner gleich 1000mm, Länge kl/gl 2000mm zum Transport von Sportgeräten kl/gl 4000mm
Hauptuntersuchung: Nein
Steuerpflicht: Nein
Versicherungspflicht: Nein
Zulassungspflicht: Nein
Betriebserlaubnispflicht: Ja
Fahrerlaubnis: Klasse des ziehenden Zweirades
Bereifung: Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung, Geschwindigkeit) entsprechen
Radabdeckung: hinreichend wirkende Abdeckung vorgeschrieben
Bremsen: Nein
Unterlegkeil: Nein
Anhängelast: Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs + 75kg geteilt durch 2
Zugeinrichtung: Nicht selbsttätige Anh.-Kupplung zulässig. Bauartgenehmigungspflicht erforderlich
Kennzeichen: Wiederholung des amtlichen Kennzeichens (ohne amtliche Stempel)
Kennzeichenbeleuchtung: Moped und Kleinkraftrad Nein, Leichtkraftrad und Kraftrad Ja
Begrenzungsleuchten: Nein
Umrissleuchten: Nein
Rückstrahler Vorn: Nein
Rückstrahler Seite: Ja
Rückstrahler Hinten: 2 dreieckige rote Rückstrahler vorgeschrieben. Einspuranhänger 1 dreieckiger roter Rückstrahler
Schlussleuchte: 2 Schlussleuchten vorgeschrieben Höhe über Fahrbahn min. 350mm max. 1550mm. Einspuranhänger 1 Schlussleuchte vorgeschrieben min. 250mm über Fahrbahn.
Nebelschlussleuchte: Nein
Fahrtrichtungsanzeiger: Nein
Warnblinkanlage: Nein
Bremsleuchten: Vorgeschrieben, Anbringung wie Schlussleuchte
Zusatzbestimmung: Schlussleuchte, Bremsleuchte, Rückstrahler dürfen nicht an bewegliche Fz. Teilen angebracht sein.
Fabrikschild und FIN: Vorne Rechts, Fahrzeugidentifizierungsnummer vorne rechts am Rahmen eingeschlagen